Beglaubigungen

Was sind beglaubigte Übersetzungen?

Zusätzlich zu unseren Übersetzungsdienstleistungen, bieten rivoscript die Beglaubigung des Zieldokumentes an. Dies ist möglich für sämtliche Textsorten und insbesondere wichtig für Verträge aller Art, Urkunden (z. B. Geburtsurkunde), Zertifikate und weitere Dokumente für die Vorlage bei Behörden und Ämtern.

Die beglaubigte Übersetzung wird durch den Übersetzer mit einem Namensstempel und Unterschrift amtlich. Der Übersetzer bestätigt somit die Korrektheit und Vollständigkeit des Zieltextes und zudem die Übereinstimmung mit dem Ausgangstext. Im nächsten Schritt werden Übersetzung und Ausgangsdokument untrennbar miteinander verbunden - dies geschieht in der Regel durch eine Klammer oder ein entsprechendes Siegel.

Werden Originaldokumente für die Beglaubigung benötigt?

Beglaubigte Dokumente werden nur dann akzeptiert, wenn sie mit dem Ausgangstext verbunden sind. Daher können keine Beglaubigungen in elektronischer Form (z. B. Email) versendet werden. Für die Beglaubigung beziehungsweise die beglaubigte Übersetzung ist nicht die Vorlage des Originaldokumentes notwendig, der Ausgangstext kann somit eine Kopie oder beglaubigte Kopie des Originaltextes sein. Allgemein empfehlen wir allerdings die Originaldokumente auf Grund der Lesbarkeit einzureichen.

Welche Kosten fallen für eine beglaubigte Übersetzung an?

Bei der Kostenaufstellung für eine beglaubigte Übersetzung wird lediglich die Pauschalgebühr für die Beglaubigung hinzugefügt. Die Kosten für eine Übersetzung ändern sich somit nicht. Die Beglaubigungsgebühr wird bei rivoscript Berlin pauschal mit 16,80€ (zzgl. gesetzlich geltender Mehrwertsteuer) pro Dokument angesetzt.

Kostenlose und unverbindliche Anfrage

Sind Sie an einer Zusammenarbeit interessiert, senden Sie uns bitte Ihre Dokumente mit den detaillierten Angaben zu Ihrem Übersetzungsprojekt (Ausgangs- und Zielsprache, Umfang, Verwendung des Zieltextes, Liefertermin). Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.